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02.06.2026

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten nach GVP-Tarifvertrag

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten nach GVP-Tarifvertrag

Auch in der Zeitarbeit entsteht der Urlaubsanspruch nicht erst nach sechs Monaten – Mitarbeiter erwerben bereits ab dem ersten Beschäftigungsmonat anteilig Urlaubstage. Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht jedoch erst nach einer sogenannten Wartezeit von sechs Monaten.

Wie funktioniert das genau?

Im GVP-Tarifvertrag gilt grundsätzlich:

 - 25 Urlaubstage im ersten Beschäftigungsjahr

 - der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit

  

Während der ersten sechs Monate erhält der Mitarbeiter jedoch bereits einen anteiligen Anspruch.

👉 Das bedeutet:

Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter beginnt am 01. Januar bei einem Personaldienstleister.

Bei 25 Urlaubstagen pro Jahr bedeutet das:

-  pro Monat ca. 2,08 Urlaubstage

 - nach 3 Monaten etwa 6 Urlaubstage

 - nach 6 Monaten besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub

  

Wichtig zu wissen:

Der Urlaub muss immer mit dem Personaldienstleister abgestimmt und genehmigt werden. Zusätzlich erfolgt in der Praxis meist eine Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb, damit die Einsatzplanung berücksichtigt werden kann.

Fazit:

Auch in den ersten sechs Monaten haben Mitarbeiter bereits Urlaubsanspruch. Der Anspruch wächst monatlich an und bietet somit von Beginn an Sicherheit und Planungsmöglichkeiten.

👉 Der GVP-Tarifvertrag sorgt damit für klare und faire Regelungen in der Zeitarbeit.

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