02.06.2026
Gesetzlicher Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten nach GVP-Tarifvertrag
Gesetzlicher Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten nach GVP-Tarifvertrag
Auch in der Zeitarbeit entsteht der Urlaubsanspruch nicht erst nach sechs Monaten – Mitarbeiter erwerben bereits ab dem ersten Beschäftigungsmonat anteilig Urlaubstage. Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht jedoch erst nach einer sogenannten Wartezeit von sechs Monaten.
Wie funktioniert das genau?
Im GVP-Tarifvertrag gilt grundsätzlich:
- 25 Urlaubstage im ersten Beschäftigungsjahr
- der volle Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
Während der ersten sechs Monate erhält der Mitarbeiter jedoch bereits einen anteiligen Anspruch.
👉 Das bedeutet:
Für jeden vollen Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter beginnt am 01. Januar bei einem Personaldienstleister.
Bei 25 Urlaubstagen pro Jahr bedeutet das:
- pro Monat ca. 2,08 Urlaubstage
- nach 3 Monaten etwa 6 Urlaubstage
- nach 6 Monaten besteht Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub
Wichtig zu wissen:
Der Urlaub muss immer mit dem Personaldienstleister abgestimmt und genehmigt werden. Zusätzlich erfolgt in der Praxis meist eine Abstimmung mit dem Einsatzbetrieb, damit die Einsatzplanung berücksichtigt werden kann.
Fazit:
Auch in den ersten sechs Monaten haben Mitarbeiter bereits Urlaubsanspruch. Der Anspruch wächst monatlich an und bietet somit von Beginn an Sicherheit und Planungsmöglichkeiten.
👉 Der GVP-Tarifvertrag sorgt damit für klare und faire Regelungen in der Zeitarbeit.